01/2014 - Urteile - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Heftige Reduzierung der Geldstrafe

Herausgegeben von Christiane May in Bußgeldrecht · 27/1/2014 15:23:15

Wer rückwärts fährt ist nicht immer schuld
Zunächst hat die Frei- und Hansestadt Hamburg einen Bußgeldbescheid mit 2 Punkten und einer Geldbuße von 100,00 € erlassen, weil der Betroffene beim Rückwärtsfahren die ihm obliegende Sorgfalt nicht beachtet hätte. Hierzu konnten wir beweisen, dass der Schadensfall nicht auf dem Rückwärtsfahren beruht, so dass das Amtsgericht Hamburg-Harburg mit Beschluss vom 05.06.2013 das Verfahren vollständig eingestellt hat. Da die notwendigen Auslagen aber nicht übernommen wurden, half dem Betroffenen die Rechtsschutzversicherung.
Schnelle Lkw ohne Punkt
Das Amtsgericht Konstanz hat im Beschluss vom 23.09.2013 die Geldstrafe des Bußgeldbescheides vom 12.04.2013 von 130,00 € auf 35,00 € aufgrund von Messungenauigkeiten reduziert, so dass auch der Punkt entfällt.



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