Unsere Klienten hatten, zunächst andererseits anwaltlich vertreten, einen Strafbefehl aufgrund Betruges erhalten, in welchem eine Geldstrafe von zusammen 4.000,00 € angeordnet war.
Nach Übernahme des Mandates haben wir gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt und gemeinsam mit unseren Klienten den Hauptverhandlungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht wahrgenommen. Dort konnten wir für unsere Klienten erreichen, dass die jeweiligen Verfahren gegen eine dreistellige Geldauflage eingestellt wurden. Unsere Klienten sind damit nicht nur weiterhin nicht vorbestraft, sondern sind auch finanziell erheblich entlastet, da wir zusätzlich eine Ratenzahlung hinsichtlich der Geldauflage erreichen konnten.