Tagfahrlicht oder Abblendlicht ?
Wir werden immer wieder gefragt, ob bei der Durchfahrt des in der Nähe befindlichen Tunnels: „schwarzer Berg“ das Tagfahrlicht ausreicht oder ob es erforderlich ist, ein Abblendlicht einzuschalten. Diese Frage wird hauptsächlich von Audi- und BMW-Fahrern gestellt, da diese Fahrzeuge – was zutreffend ist – über ein sehr auffälliges Tagfahrlicht verfügen. Gleichwohl bestimmt die StVO, dass das Tagfahrtlicht dem Abblendlicht nicht entspricht sondern in einem Tunnel das Abblendlicht als Fahrlicht zwingend vorgeschrieben ist. Diese Vorschrift ist einsichtsfähig, weil beim Tagfahrlicht lediglich an der Front die Leuchten zu erkennen sind, welche allerdings dem Abblendlicht nicht entsprechen.