Bei einer Schadensregulierung wird häufig die sogenannte
merkantile Wertminderung vergessen, wobei zu unterscheiden ist, dass auch eine
technische Wertminderung existiert. Die letztgenannte technische Wertminderung
kommt heute eigentlich nicht mehr vor, da die Unfallreparaturen technisch sehr
sauber ausgeführt werden.
Anderes ist es bei der sogenannten merkantilen
Wertminderung, diese „kaufmännische“ Wertminderung entsteht unter anderem
dadurch, dass ein Fahrzeug, welches einen Unfallschaden hatte, im Wiederverkauf
von der Bevölkerung weniger akzeptiert wird. Dies gilt umso mehr bei
Motorrädern, da dann ein so genannter versteckter Mangel, welchen die
merkantile Wertminderung unter anderem ausgleichen soll, viel gefährlicher ist,
als bei einem „relativ sicheren Fahrzeug mit vier Rädern“.
Lange Jahre wurde darauf hingewiesen, dass die
Wertminderung (gemeint ist die merkantile) nur für Fahrzeuge bis zu einem Alter
von vier Jahren zuzusprechen ist. Dies beruhte darauf, dass vor Jahrzehnten,
als die merkantile Wertminderung von der Rechtssprechung entwickelt wurde, die
Fahrzeuge tatsächlich nicht so lange haltbar waren.
Neben den vier Jahren bildete damals auch die
Kilometerlaufleistung von 100.000 eine Grenze.
Heute ist auch die zwischenzeitlich auf fünf Jahre
ausgedehnte merkantile Wertminderung überholt, weshalb die Wertminderung auch
bei Fahrzeugen von zehn Jahren und teilweise sogar noch älter bis zu einer
Laufleistung von 150.000 bzw. 180.000 Kilometern zugesprochen wird. Natürlich
ist die Wertminderung bei einem älteren Fahrzeug geringer als bei einem jungen
Fahrzeug, da das ältere Fahrzeug an sich schon einen geringeren Wert besitzt.
Wenn man allerdings – um die merkantile
Wertminderung einmal deutlich darzulegen – zwei gleiche Fahrzeuge z. B. im
Alter von zehn Jahren mit einer gleich gelagerten Laufleistung nebeneinander
stellt, wird ein Käufer sich in der Regel für das Fahrzeug entscheiden, welches
keinen Unfallschaden hatte, da ein Unfall immer den immanenten Eindruck mit sich
bringt, dass eventuell ein verborgener Schaden oder Mangel noch vorhanden wäre.
Aus diesem Grund wird die sogenannte kaufmännische Wertminderung zum Ausgleich
genutzt, dass das Fahrzeug beim Verkauf nach einem Unfall einen geringeren Wert
besitzt.