Olympia / WM / EM
In diesem Jahr stehen mit den olympischen Winterspielen und
der Fußball-WM wieder zwei große Sportveranstaltungen an, die sich allgemein
großer Beliebtheit erfreuen. Für viele wird es jedoch schwierig werden, einen
Teil der Veranstaltungen zu verfolgen, da – auch aufgrund der Zeitverschiebung
zu Südkorea bzw. Russland) – viele Übertragungen zu gängigen Arbeitszeiten
stattfinden. Viele Arbeitnehmer fragen sich daher, ob sie die Veranstaltungen
über Fernsehen, Radio oder Internet bei der Arbeit verfolgen können.
Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber das alleinige
Recht hat, zu entscheiden, ob am Arbeitsplatz ferngesehen etc. werden darf. Gibt
es keine klare Regelung, sollte ein Arbeitnehmer daher immer bei seinem Chef
nachfragen, ob er ein bestimmtes Sportereignis während der Arbeitszeit
verfolgen darf. Tut er dies nämlich ohne Einverständnis, droht eine Abmahnung
und im Wiederholungsfall die Kündigung. Auch Gehaltskürzungen sind zu
befürchten.
Vorsicht ist auch geboten, wenn am Arbeitsplatz üblicherweise
das Radio läuft. Der Arbeitgeber erklärt hiermit regelmäßig nur sein
Einverständnis zum Musik hören während der Arbeit, nicht jedoch zum Verfolgen
einer kompletten Live-Berichterstattung.