Mietwagen oder Nutzungsausfall
Rechtsgebiete > Verkehrsrecht
Die Landgerichte Bamberg und Coburg haben unter
anderem entschieden, dass trotz einer fehlenden Neuzulassung bei einem
Totalschaden ein Nutzungsausfall zu erstatten ist, obgleich keine Neuzulassung
erfolgt.
Der Nutzungsausfall soll einen Ausgleich dafür
schaffen, dass die Beweglichkeit durch den Entzug eines Fahrzeugs eingeschränkt
wird. Diese Beweglichkeit kann natürlich durch die Anmietung eines
Unfallersatzwagens wiederhergestellt werden, sodass auch Mietwagenkosten zu
erstatten sind.
Hierzu existiert allerdings eine unendliche Zahl an
diverser Rechtsprechung, weil die Höhe der Mietwagenkosten oftmals sehr
strittig verhandelt wird.