Unser Klient hatte, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg, vom Gericht einen Strafbefehl erhalten. Laut diesem habe er sich wegen einer Körperverletzung nach einem Discobesuch schuldig gemacht. In der Hauptverhandlung konnten wir mittels der Zeugeneinvernahme herausarbeiten, dass unser Klient in Notwehr handelte. Da nach der Einlassung sowie der Zeugeneinvernahme Zweifel an dem im Strafbefehl geschilderten Sachverhalt bestanden, wurde unser Klient „in dubio pro reo“ freigesprochen.
Hierbei zahlte sich die Beharrlichkeit der Verteidigung aus, da das Gericht mehrfach eine Verfahrenseinstellung anregte. Da nach Ansicht der Verteidigung jedoch eine klare Notwehrlage vorlag, konnte sich auf die vom Gericht angeregte Verfahrensweise nicht geeinigt werden. Erfreulicherweise ist unser Klient weiterhin straffrei und hat keinerlei Kosten zu tragen.