In einem Beschluss vom 12.11.2008 (Az.: 9 T 68/08) hat das LG Freiburg entschieden, .... dass die Kosten einer erfolglosen obligatorischen Streitschlichtung im anschießenden Klageverfahren als Vorbereitungskosten erstattungsfähig sind, wenn die Hinzuziehung eines Anwalts erforderlich war.