Kosten für obligatorisches Schlichtungsverfahren sind zu erstatten - Urteile - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Kosten für obligatorisches Schlichtungsverfahren sind zu erstatten

Herausgegeben von Nicole Meyer in Familienrecht · 21/8/2009 16:52:00
In einem Beschluss vom 12.11.2008 (Az.: 9 T 68/08) hat das LG Freiburg entschieden, ....
dass die Kosten einer erfolglosen obligatorischen Streitschlichtung im anschießenden Klageverfahren als Vorbereitungskosten erstattungsfähig sind, wenn die Hinzuziehung eines Anwalts erforderlich war.


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