Hauptmenü:
Das Amtsgericht Bamberg hat mit Beschluss vom 08.05.2012 das Bußgeld auf 35,00 € reduziert, so dass 3 Punkte nicht eingetragen wurden. Die Begründung liegt darin, dass der Rotlichtverstoß, welcher vorgeworfen wurde, nicht sicher nachweisbar war, weil auch ein Polizeibeamter nicht frei von möglichen Schätzfehlern bei der Geschwindigkeit und der Zeit des Überfahrens der Haltelinie ist. Zur Korrektur der Messfehler wurde der Bußgeldbescheid nach unten korrigiert, so dass der Betroffene keine Punkte erhalten.