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Der Betroffene hatte ein Fahrverbot von einem Monat nebst einer Geldbuße iHv. 300,00 € zzgl. Verfahrenskosten erhalten, weil er bei unklarer Verkehrslage unter Missachtung der Fahrstreifenbegrenzung überholt hätte, wodurch es zu einem Unfall kam. Das Amtsgericht Kitzingen hat eingesehen, dass den weiteren Unfallbeteiligten, welcher kein Bußgeld erhalten hatte, ein erhebliches Mitverschulden trifft, da dieser evident gegen die Verpflichtung zur zweiten Rückschau verstoßen hat. Aufgrund dieser Mithaftung kann nicht dem weiteren Unfallbeteiligten die volle Strafe auferlegt werden, weshalb das Bußgeld mit einem Entfall des Fahrverbotes um die Hälfte mit Beschluss des Amtsgerichts Kitzingen vom 06.03.2014 reduziert wurde.