Nach der Revisionsentscheidung des BGH vom 24.03.2009, Az.: VI ZR 51/08, besteht bei einem auf einem Spielplatz spielenden 5 1/2 jährigen Kind eine Aufsichtspflicht in regelmäßigen Abständen von maximal 30 Minuten. Der BGH hat die Eltern gegenüber Dritten nicht in jedem Fall entlastet.