Studiengebühren sind zusätzlich zum Kindesunterhalt zu zahlen
Herausgegeben von Nicole Meyer in Familienrecht · 21/8/2009 16:49:00
Das OLG Zweibrücken hat am 23.12.2008 (11 UF 519/08) entschieden, dass Studiengebühren als Mehrbedarf zusätzlich zu zahlen, da diese nicht im regelmäßigen Unterhalt eines volljährigen Kindes enthalten sind.