... bei "nur" abstrakter Gefahr des Kindesentzuges
In einem Beschluss vom 17.07.2008 hat das OLG Koblenz entschieden, dass die abstrakte Gefahr, dass der Umgangsberechtigte das Kind nach dem Umgang nicht wieder herausgibt, keine Einschränkung des Umgangsrechts ermöglicht.(Az.: 7 UF 208/08).