Kindergartenkosten sind zusätzlich zum Kindesunterhalt zu zahlen - Urteile - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Kindergartenkosten sind zusätzlich zum Kindesunterhalt zu zahlen

Herausgegeben von Nicole Meyer in Familienrecht · 21/8/2009 16:50:00
Der BGH hat in einem Urteil vom 26.11.2008 (XII ZR 65/07 klargestellt,
dass Kindergartenkosten nicht in den Tabellen-Unterhaltsbeträgen enthalten sind.


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