Unserem Klienten wurde wegen Diebstahls ein Strafbefehl zugestellt, in welchem eine deutliche Geldstrafe angeordnet worden war. Wir hatten gegen diesen Strafbefehl fristgerecht Einspruch eingelegt, so dass es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bamberg kam.
Im Hauptverhandlungstermin konnten wir nachweisen, dass der in der Anklageschrift zugrunde gelegte Sachverhalt nicht mit dem Anklagesatz übereinstimmte. Dieser Argumentation schloss sich letztlich auch das Gericht an, so dass das Verfahren eingestellt wurde.
Erfreulich für unseren Klienten war dabei, dass das erkennende Gericht auch insofern unserer Argumentation folgte, dass es die Kosten sowie die notwendigen Auslagen (Rechtsanwaltsvergütung) ebenfalls der Staatskasse auferlegte. Neben dem Makel der Strafe konnten wir unserem Klienten somit Kosten in vierstelliger Höhe ersparen.