Betrugssache - Urteile - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Betrugssache

Herausgegeben von Christiane May in Verkehrsrecht · 8/4/2014 15:06:00

Der Kläger, ein Busunternehmen, hat über eine mittlere Bamberger Anwaltskanzlei eine Zahlung für die Beschädigung eines Busses begehrt. Dabei hat der Busunternehmer allerdings bewusst verschwiegen, dass der Bus in die Gegenfahrbahn geraten ist und den dort befindlichen Pkw des Beklagten schlichtweg angefahren hat.
Nachdem aufgrund der fehlerhaften Angaben die Haftpflichtversicherung des Busunternehmers den Schaden am Pkw des Beklagten nicht bezahlt hat, haben wir selbst beim Landgericht Bamberg eine Klage auf Zahlung zu 100 % eingereicht und diese 100 % auch bekommen, nachdem ein unfallanalytischer Sachverständiger aus Altenkunstadt vor dem Landgericht Bamberg beweisen konnte, dass der Vortrag des Busunternehmers sowie der Vortrag von dessen Fahrerin schlichtweg unglaubhaft sind, da diese mit der Physik „auf Kriegsfuß stehen“. Aus diesem Grund hat das Landgericht Bamberg unter dem Aktenzeichen 1 O 501/12 dem Schadensersatzanspruch des geschädigten Pkw-Fahrers vollständig entsprochen, weil das Gericht die Version der Bamberger Anwälte entsprechend dem Urteil als schlichtweg unglaubhaft dargestellt hat. Im Anschluss daran hat die Bamberger Kanzlei die Klage vor dem Amtsgericht Haßfurt zurückgenommen, weil dort der von der gegnerischen Partei erfundene Sachverhalt auch hätte widerlegt werden können.

Wichtig ist in diesem Urteil ferner, dass ad 1 die Kostenpauschale vom Landgericht Bamberg in diesem Urteil mit 30,00 € bestätigt wurde und auch die Wertminderung in diesem Urteil mit 700,00 € entsprechend einem Gutachten des Sachverständigen Engel ebenso bestätigt wurde. Damit hat der Sachverständige bei Reparaturkosten iHv. 7.070,34 € inkl. USt die Wertminderung bei einem Pkw, welcher zum Unfallzeitpunkt über zwei Jahre alt war und 45.000 km an Laufleistung hatte, mit 10 % der Reparatursumme bestätigt.
Viel wichtiger ist allerdings, dass es uns auch in diesem Fall auch gelungen ist, den physikalisch unwahren Vortrag der Gegenseite zu beweisen, wodurch ein Fehlurteil vermieden werden konnte.



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