Geschenkt ist geschenkt - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

Suchen
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Geschenkt ist geschenkt

Wissenswertes > Familie
Geschenkt ist Geschenkt, wiederholen ist gestohlen?
 
 
Das Problem:
 
Der Ehemann ist Eigentümer eines Hauses, die Ehefrau investiert ihr Vermögen während der Ehe in das Haus, ohne ins Grundbuch eingetragen zu werden. Als es zur Scheidung kommt, will sie wissen, ob sie ihre Investitionen wieder zurückverlangen kann.
 
Die Lösung:
 
1.    Der beste Weg, unentgeltliche Zuwendungen an den Ehepartner zurückzuverlangen ist, dies vertraglich zu vereinbaren und sich im Grundbuch mit Hilfe einer Hypothek oder Grundschuld absichern zu lassen. 
2.    Wurde keine vertragliche Vereinbarung getroffen, ist bei Scheidung zunächst auf das Güterrecht (ehemals Zugewinnausgleich) zurückzugreifen.
3.    Dies führt jedoch nicht immer zu befriedigenden Lösungen, da hier nur der Wertzuwachs während der Ehe ausgeglichen wird, so dass es passieren kann, dass der Schenker in die Röhre schaut, wenn sich das Vermögen des Ehepartners negativ entwickelt, d.h., ein auszugleichender Vermögenszuwachs nicht eingetreten ist, oder er weniger zurückerhält, denn die Wertsteigerung einer Immobilie richtet sich nach vielen Kriterien (u.a. Marktlage) und entspricht selten den Beträgen, die investiert wurden.      
4.    Die Rechtsprechung hat daher den Begriff der „unbenannten Zuwendungen“ entwickelt, welche mit Hilfe der Überlegungen zum „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ rückabgewickelt werden. Geschäftsgrundlage der Zuwendungen war die Förderung des Fortbestands der Ehe. Diese Geschäftsgrundlage fällt mit der Scheidung weg, so dass unentgeltliche Zuwendungen zurückverlangt werden können. Diese Lösung erfordert allerdings, dass es für den Ehepartner erkennbar war, dass die Förderung des Fortbestands der Ehe Geschäftsgrundlage der Zuwendung war, was von dem Schenker zu beweisen wäre.
 
Sie sollten sich daher vor größeren Zuwendungen an Ihren Ehepartner vertraglich absichern!
Am besten Sie gehen damit zum Fachmann!
 
Rechtsanwältin Nicole Meyer, Fachanwältin für Familienrecht
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü