Einzelne Schadenspositionen - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Einzelne Schadenspositionen

Rechtsgebiete > Verkehrsrecht
 

Viele Anwälte erklären, dass die Regulierung von Verkehrsunfällen zwischenzeitlich nicht mehr einfach ist, weil zahlreiche Gerichtsentscheidungen immer wieder aufgrund neuer Fallgestaltungen zu sehr unterschiedlichen Urteilen kommen und demzufolge einzelne Schadenspositionen teilweise kontrovers subsumieren.
 
Wir haben oft genug darauf hingewiesen, dass möglichst ein Rechtsanwalt eingeschalten werden soll, sofern ein Schaden abgewickelt werden muss. Noch besser ist es, einen Anwalt zu beauftragen, der mit der Materie vertraut ist und Schadensfälle sehr häufig und sehr intensiv abwickelt.
 
Beginnen wir mit der sogenannten allgemeinen Kostenpauschale, die teilweise noch unüblich Unkostenpauschale genannt wird, obgleich es in der Wirtschaft gar keine Unkosten gibt.
 
Die Kostenpauschale wird gelegentlich vergessen, wobei Versicherungen sehr häufig versuchen, diese zusammenzukürzen. Mit der Kostenpauschale sollen genau die Kosten abdeckt werden, welche bei einer Schadensregulierung – zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall – gewöhnlich anfallen. Bitte denken Sie dabei an Telefon-, Porto- und Fahrtkosten (z.B. zur Werkstatt oder zum Anwalt). Natürlich besteht die Möglichkeit, dass ein Geschädigter diese Kosten konkret beziffern wird, wobei dann diese Kosten auch konkret abzurechnen sind. Meistens werden diese Kosten aber pauschal geltend gemacht. Diese Pauschale wird von den Gerichten gemäß § 287 ZPO geschätzt. In Großstädten beträgt die Pauschale oftmals nur 20,00 €, wobei in den hiesigen Amtsgerichtsbezirken diese üblicherweise mit 30,00 € angesetzt wird. Wir haben entsprechende Urteile vorab (für die ländliche Region) auch erstritten. 

 
 
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