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Olympia / WM / EM
In diesem Jahr stehen mit den olympischen Winterspielen und der Fußball-WM wieder zwei große Sportveranstaltungen an, die sich allgemein großer Beliebtheit erfreuen. Für viele wird es jedoch schwierig werden, einen Teil der Veranstaltungen zu verfolgen, da – auch aufgrund der Zeitverschiebung zu Südkorea bzw. Russland) – viele Übertragungen zu gängigen Arbeitszeiten stattfinden. Viele Arbeitnehmer fragen sich daher, ob sie die Veranstaltungen über Fernsehen, Radio oder Internet bei der Arbeit verfolgen können.
 
Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber das alleinige Recht hat, zu entscheiden, ob am Arbeitsplatz ferngesehen etc. werden darf. Gibt es keine klare Regelung, sollte ein Arbeitnehmer daher immer bei seinem Chef nachfragen, ob er ein bestimmtes Sportereignis während der Arbeitszeit verfolgen darf. Tut er dies nämlich ohne Einverständnis, droht eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung. Auch Gehaltskürzungen sind zu befürchten.
 
Vorsicht ist auch geboten, wenn am Arbeitsplatz üblicherweise das Radio läuft. Der Arbeitgeber erklärt hiermit regelmäßig nur sein Einverständnis zum Musik hören während der Arbeit, nicht jedoch zum Verfolgen einer kompletten Live-Berichterstattung.
 
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