Mietwagen oder Nutzungsausfall - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Mietwagen oder Nutzungsausfall

Rechtsgebiete > Verkehrsrecht
 

Die Landgerichte Bamberg und Coburg haben unter anderem entschieden, dass trotz einer fehlenden Neuzulassung bei einem Totalschaden ein Nutzungsausfall zu erstatten ist, obgleich keine Neuzulassung erfolgt.
 
Der Nutzungsausfall soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Beweglichkeit durch den Entzug eines Fahrzeugs eingeschränkt wird. Diese Beweglichkeit kann natürlich durch die Anmietung eines Unfallersatzwagens wiederhergestellt werden, sodass auch Mietwagenkosten zu erstatten sind.
 
Hierzu existiert allerdings eine unendliche Zahl an diverser Rechtsprechung, weil die Höhe der Mietwagenkosten oftmals sehr strittig verhandelt wird.

 
 
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