Die Voraussetzungen und Fallstricke des Elterngeldes
- Voraussetzung des Elterngeldes
- Ausbezahlungszeitraum
- Berechnung des Elterngeldes
- Elterngeld und Unterhalt
- Elterngeld und andere Sozialleistungen
- Elterngeld und Steuern
- Antragstellung
Voraussetzungen §1 I BEEG
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufentalt in der BRD
- Zusammenleben mit einem Kind im Haushalt
- Selbstbetreuung des Kindes
- Keine volle Erwerbstätigkeit nach Geburt
- nur Einkommensdifferenz zwischen Einkommen aus Erwerbstätigkeit maßgeblich
Auszahlungszeitraum
- Bis 14 Monate nach der Geburt
- Maximal 12 Monate pro Elternteil (§4 III BEEG)
- maximal 7 Monate gemeinsam (§ 4 II 4 BEEG)
- Verdoppelung bei hälftiger Beanspruchung (§ 6 BEEG)
Berechnung
- 67 % des früheren Nettogehaltes
- maximal 1800,00 € (§ 2 I BEEG)
- bei Teilerwerbstätigkeit 67 % der Differenz zum früheren Netto (§ 2 III BEEG)
- Mindesbetrag 300,00 € (§ 2 V BEEG)
- Erhöhung des Prozentsatzes bei geringem Einkommen
- Erhöhung bei Mehrlingsgeburten (§ 2 VI BEEG)
- Erhöhung bei Geschwisterkindern (§ 2 IV BEEG)
- Anrechnung von Mutterschaftsgeld (§ 3 I BEEG)
Nettoeinkommen
- Nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Werbungskosten nur als Pauschbetrag
- Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt
- Nettolohn 12 Monate vor der Geburt
- Auch Krankengeld / Kurzarbeitergeld
Elterngeld und Unterhalt
- Anrechnung auf Unterhalt erst ab 300,00 €
- Anrechnung bei Pflichtigem erst ab 300,00 €
- Entsprechend bei Bezug über 28 Monate oder Mehlingsgeburten (§ 11 BEEG)
- Ausnahmen:
- Mangelnde Leistungsfähigkeit
- Verwirkung des Unterhaltsanspruchs über Existensminimum
Elterngeld und andere Soziallleistungen
- keine Anrechnung auf Einkommensabhängige Sozialleistungen unter 300,00 € (§ 10 I BEEG, § 11 IIIa SGBII)
- Entsprechend bei Bezug über 28 Monate oder Mehrlingsgeburten
Elterngeld und Steuern
- Unterliegt nicht der Einkommenssteuer, jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 3 Nr. 67, 32b I Nr. 1j EStG)
- Steuerklasse V12 Monate vor Bezug ungünstig
- Steuerklassenwechsel nur wegen Elterngeld unzulässig
Antragstellung
- Schriftlich
- spätestens 3 Monate nach Geburt / Aufnahme
- Zuständige Stelle:
- ZBFS Unterfranken, Georg - Eydelstr. 13, 97082 Würzburg Tel.: 0931 - 4 10 73 22 (gerade Geburtstage) - 3 42 (ungerade Geburtstage)