Jungle Elterngeld - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Jungle Elterngeld

Wissenswertes > Familie
Die Voraussetzungen und Fallstricke des Elterngeldes
  • Voraussetzung des Elterngeldes
  • Ausbezahlungszeitraum
  • Berechnung des Elterngeldes
  • Elterngeld und Unterhalt
  • Elterngeld und andere Sozialleistungen
  • Elterngeld und Steuern
  • Antragstellung
Voraussetzungen §1 I BEEG
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufentalt in der BRD
  • Zusammenleben mit einem Kind im Haushalt
  • Selbstbetreuung des Kindes
  • Keine volle Erwerbstätigkeit nach Geburt
  • nur Einkommensdifferenz zwischen Einkommen aus Erwerbstätigkeit maßgeblich
Auszahlungszeitraum
  • Bis 14 Monate nach der Geburt
  • Maximal 12 Monate pro Elternteil (§4 III BEEG)
  • maximal 7 Monate gemeinsam (§ 4 II 4 BEEG)
  • Verdoppelung bei hälftiger Beanspruchung (§ 6 BEEG)
Berechnung
  • 67 % des früheren Nettogehaltes
  • maximal 1800,00 € (§ 2 I BEEG)
  • bei Teilerwerbstätigkeit 67 % der Differenz zum früheren Netto (§ 2 III BEEG)
  • Mindesbetrag 300,00 € (§ 2 V BEEG)
  • Erhöhung des Prozentsatzes bei geringem Einkommen
  • Erhöhung bei Mehrlingsgeburten (§ 2 VI BEEG)
  • Erhöhung bei Geschwisterkindern (§ 2 IV BEEG)
  • Anrechnung von Mutterschaftsgeld (§ 3 I BEEG)
Nettoeinkommen
  • Nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit
  • Werbungskosten nur als Pauschbetrag
  • Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt
  • Nettolohn 12 Monate vor der Geburt
  • Auch Krankengeld / Kurzarbeitergeld
Elterngeld und Unterhalt
  • Anrechnung auf Unterhalt erst ab 300,00 €
  • Anrechnung bei Pflichtigem erst ab 300,00 €
  • Entsprechend bei Bezug über 28 Monate oder Mehlingsgeburten (§ 11 BEEG)
  • Ausnahmen:
    • Mangelnde Leistungsfähigkeit
    • Verwirkung des Unterhaltsanspruchs über Existensminimum
Elterngeld und andere Soziallleistungen
  • keine Anrechnung auf Einkommensabhängige Sozialleistungen unter 300,00 € (§ 10 I BEEG, § 11 IIIa SGBII)
  • Entsprechend bei Bezug über 28 Monate oder Mehrlingsgeburten
Elterngeld und Steuern
  • Unterliegt nicht der Einkommenssteuer, jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 3 Nr. 67, 32b I Nr. 1j EStG)
  • Steuerklasse V12 Monate vor Bezug ungünstig
  • Steuerklassenwechsel nur wegen Elterngeld unzulässig
Antragstellung
  • Schriftlich
  • spätestens 3 Monate nach Geburt / Aufnahme
  • Zuständige Stelle:
    • ZBFS Unterfranken, Georg - Eydelstr. 13, 97082 Würzburg Tel.: 0931 - 4 10 73 22 (gerade Geburtstage) - 3 42 (ungerade Geburtstage)
 
 
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