Was ist eine Patientenverfügung? - Urteile - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Was ist eine Patientenverfügung?

Herausgegeben von Gerold Windfelder in Familienrecht · 3/5/2012 21:24:56

Rechtliche Grundlagen
Was ist eine Patientenverfügung
An wen richtet sich die Patientenverfügung
Muss ich eine Patientenverfügung erstellen?
ect...

Rechtliche Grundlagen
Was ist eine Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen sie fest, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie entscheidungsunfähig sind (§ 1901a Abs. 1 BGB).
An wen richtet sich die Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an Ärzte/ -innen und das Behandlungsteam, kann jedoch auch Weisungen oder Bitten an Bevollmächtigte enthalten.
Muss ich eine Patientenverfügung erstellen
Die Errichtung einer Patientenverfügung ist freiwillig. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung für einen Vertragsschluss (zum Beispiel den Abschluss eines Versicherungs- oder Heimvertrages) gemacht werden (§ 1901a Absatz 4 BGB).
In welcher Form ist die Patientenverfügung abzufassen?
Eine Patientenverfügung ist schriftlich mit eigener Unterschrift, oder notariell beglaubigtem Handzeichen abzufassen und kann jederzeit formlos widerrufen werden (§ 1901 Abs. 1 S. 3 BGB)
Wie bekommt der Arzt / die Ärtin die Patientenverfügung?
Bewahren Sie die Verfügung an einem sicheren Ort auf und tragen Sie die Information über den Aufbewahrungsort immer bei sich, weisen Sie bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim auf die Verfügung hin.
Müssen die Ärzte/innen die Patientenverfügung beachten?
Die Ärzte/innen haben sich an die Weisungen in der Patientenverfügung zu halten, sofern die Anordnungen nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen (z.B. sog. Aktive Sterbehilfe)
Was muss ich beachten?
Nehmen Sie in die Patientenverfügung auch auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe auf
Machen Sie sich vor Abfassung Gedanken darüber was Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist und wovor Sie sich fürchten
Nehmen Sie in die Patientenverfügung auf, dass eine ärztliche Aufklärung stattgefunden hat, wenn die angeordneten ärztlichen Maßnahmen mit einem körperlichen Eingriff verbunden sind, oder dass Sie auf eine Aufklärung verzichtet haben
Beschreiben Sie möglichst konkret, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie in diesen Situationen haben. Überlegen sie, ob Sie für verschiedene Situationen unterschiedliche Behandlungswünsche haben.
Kombinieren Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung
Überprüfen Sie die Verfügung in regelmäßigen Abständen und bestätigen Sie die Verfügung danach
Lassen Sie sich vor Abfassung von einem/er Arzt/Ärztin und Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beraten



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