Lenk- und Ruhezeiten - Urteile - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Lenk- und Ruhezeiten

Herausgegeben von Gerold Windfelder in Bußgeldrecht · 9/1/2013 20:06:25

Verstoß gegen die korrekte Aufzeichnungspflicht
Das Amtsgericht Bamberg hat in einem Beschluss vom 20.09.2013 die Geldbuße des Bußgeldbescheides vom 03.06.2013 von 125,00 € auf 80,00 € ermäßigt, weil sich der Verstoß lediglich im unteren Bereich des Vorwurfs bewegt.
Der Betroffene hat im gewerblichen Güterverkehr Pakete transportiert.
Hierbei hat er am Kontrolltag eine Aufzeichnung über Lenk- und Ruhezeiten mit sich geführt.
Ferner wurden Bescheinigungen bzw. Nachweise über berücksichtigungsfreie Tage über einen Zeitraum vom 25.02.2013 bis zum 01.03.2013 nicht vorgelegt.
Der Betroffene hat sich zwar nicht korrekt verhalten, gleichwohl folgte das Amtsgericht Bamberg in seinem Beschluss unter Hinweis auf das Vorbringen von Herrn Rechtsanwalt Windfelder dessen Vorschlag als Vertreidiger und reduzierte die Geldbuße.
Lenk- und Ruhezeiten sind natürlich immer einzuhalten, da sie nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern auch der eigenen Sicherheit des Kraftfahrzeugführers dienen. Hierzu planen wir noch einen Vortrag zusammen mit dem Gewerbeaufsichtsamt, weil ein erheblicher Aufklärungsbedarf in diesem (Neben-) Bereich besteht. Bitte fragen Sie in der Kanzlei hinsichtlich des Vortragstermins nach, da ein genauer Termin noch nicht feststeht.



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