Unterhalts-Check - Urteile - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Unterhalts-Check

Herausgegeben von Nicole Meyer in Familienrecht · 10/10/2009 16:44:00
Unterhalts-Check
überprüfen Sie regelmäßig Ihre Unterhaltsansprüche oder -pflichten!

Sind Sie aufgrund eines Urteils, Vergleiches, oder einer Jugendamtsurkunde verpflichtet, Unterhalts zu zahlen, oder haben Sie aufgrund derartiger Titel einen Unterhaltsanspruch, sollten sie diese regelmäßig überprüfen lassen.
 

Unterhalts-Check

überprüfen Sie regelmäßig Ihre Unterhaltsansprüche oder -pflichten!

Sind Sie aufgrund eines Urteils, Vergleiches, oder einer Jugendamtsurkunde verpflichtet, Unterhalts zu zahlen, oder haben Sie aufgrund derartiger Titel einen Unterhaltsanspruch, sollten sie diese regelmäßig überprüfen lassen.

Gegenüber dem Gegner haben Sie mindestens alle zwei Jahre aber auch dann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich an dessen Einkommensverhältnissen etwas zu Ihren Gunsten geändert hat, einen Auskunftsanspruch.

Eine Überprüfung empfiehlt sich daher, wenn
  • \t\tsich Ihr Einkommen als Unterhaltspflichtiger oder Unterhaltsberechtigter verringert
  • \t\tSie z.B. mit einer neuen Partnerin ein weiteres Kind bekommen
  • \t\tein unterhaltsberechtigtes Kind eine Lehre beginnt, oder aufgrund seines Alters begonnen haben könnte
  • \t\tein unterhaltsberechtigtes Kind volljährig wird, so dass es eine Erwerbsobliegenheit hat und Ihr Selbstbehalt als Unterhaltspflichtiger steigt.
  • \t\tDas jüngste Kind drei Jahre alt geworden ist, so dass Ihre geschiedene Ehefrau zumindest zu einer Teilerwerbstätigkeit verpflichtet ist
  • \t\tSie Anlass haben zu vermuten, dass der Unterhaltsberechtigte oder Unterhaltsverpflichtete inzwischen höhere Einnahmen erzielt.
In diesen Fällen sollten Sie gegenüber dem Gegner Auskunftsansprüche geltend machen und gegebenenfalls eine Abänderung des Unterhalts verfolgen.


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