Bewährung für geklauten Gartenschlauch - Urteile - Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Windfelder & Kollegen

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Bewährung für geklauten Gartenschlauch

Herausgegeben von Christiane May in Strafrecht · 21/3/2014 15:14:31

Rentner muss auch
200 Euro Strafe zahlen
HASSFURT (MSW) Wegen eines gestohlenen Gartenschlauchs mit Sprenger im Wert von 30 Euro erhielt ein 68-jähriger Rentner eine Bewährungsstrafe von drei Monaten und muss 200 Euro an die Verkehrswacht in Hassfurt zahlen.
Am Amtsgericht trat der sehr seltene Fall ein, dass der Verteidiger die dreimonatige Bewährungsstrafe forderte, anstatt einer als geringer einzustufenden Geldstrafe. Grund dafür ist die knappe Kassenlage seines bereits fünffach einschlägig vorbestraften Mandanten. Der stieg im Juni letzen Jahres über den Zaun eines Kindergartens, um den ersehnten Gartenschlauch zu stählen. Doch die Mühe hätte er sich gar nicht machen müssen, denn die Gartentür war offen. Einen Monat später brachte er das Corpus delicti wieder zurück - der verregnete Sommer tat wohl seinen Teil dazu.
Der Staatsanwalt nahm das Angebot der Verteidigung dankbar an und beantragte die gewünschte Bewährungsstrafe. Was folgte war das nach eigenen Angaben des Verteidigers Gerold Windfelder „kürzeste Plädoyer meiner Amtszeit", das in den Worten ,,es ist alles gesagt " bestand.
Richter Roland Wiltschka gab dem Verurteilten mit auf dem Weg, dass er sich wünschte, er würde mit zunehmendem Alter klüger werden. Zeichen der Reue zeigte der an Krebs erkrankte Dieb zumindest. Er saß mit gebeugtem Haupt auf der Anklagebank, verdrückte manche Träne, schämte sich seiner Tat und nahm das Urteil an.
Quelle: Hassfurter Tagblatt, März 2011



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